Fr die UN-Nummer 0241 darf diese Verpackungsanweisung nur fr Stoffe verwendet werden, die Wasser als wesentlichen Bestandteil und groe Anteile von Ammoniumnitrat oder anderen oxidierenden Stoffen enthalten, von denen sich einige oder alle in Lsung befinden. Die anderen Bestandteile drfen Kohlenwasserstoffe oder Aluminium-Pulver, jedoch keine Nitroverbindungen wie Trinitrotoluen (TNT) beinhalten. Metallene IBC sind nicht zugelassen.